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Steuererklärung 2023

Sie zerbrechen sich darüber den Kopf, wie Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen sollen? Sie wissen nicht genau welche Abzüge Sie geltend machen dürfen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie. Stellen Sie anhand unserer Checkliste Ihre Unterlagen zusammen und schicken Sie uns diese zu. Wir füllen Ihre Steuererklärung rasch und zuverlässig aus. Bei Unklarheiten nehmen wir selbstverständlich mit Ihnen Kontakt auf. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail. Wir freuen uns auf Sie.
Die Steuererklärung ist bis 31. März 2024 einzureichen. Kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden, besteht die Möglichkeit beim Steueramt eine Fristerstreckung zu beantragen.

 

Vorläufige Steuerrechnung

Sie haben vom Steueramt die vorläufige Steuerrechnung für das Jahr 2024 erhalten. Es ist Ihnen nicht möglich, den Steuerbetrag zu den vorgegebenen Fristen zu bezahlen. Dann nehmen Sie sofort mit dem Steueramt Kontakt auf, um einen Ratenplan zu vereinbaren. Damit können spätere Probleme verhindert werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie.

 

Einschränkung beim Privatkonkurs

Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 4. März 2019 erneut eine Beschwerde eines Schuldners abgewiesen, welchem von den kantonalen Aufsichtsbehörden das Gesuch um eine Insolvenzerklärung verwehrt wurde.

Wegen dieses Entscheids wird es für massiv überschuldete Personen noch schwieriger zu einem finanziellen Neustart zu kommen. Es bleibt somit nur zu hoffen, dass der Bundesrat mit dem Entschuldungsverfahren (Restschuldbefreiungsverfahren) für Privatpersonen endlich Nägel mit Köpfen macht.